BFSG: Chance für alle

Junge Frau mit braunen Haaren, die zum Dutt gebunden sind vor dunkelblauem Fotohintergrund. Sie trägt ein gemustertes Oberteil mit blauen Ornamenten auf hellem Untergrund und schaut lächelnd in die Kamera.

25 Millionen Menschen – das ist fast ein Drittel aller Menschen in Deutschland. So viele profitieren direkt von Barrierefreiheit. Noch mehr Menschen profitieren indirekt davon. Das heißt, Barrierefreiheit hilft nicht nur einigen, sondern eigentlich allen. Zum Beispiel durch Untertitel, niedrige Bordsteine oder gut lesbare Texte auf Websites. Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle.

Ab Juni 2025 müssen zahlreiche Unternehmen eine barrierefreie Website besitzen. Grund dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Gut eingelesen in BFSG, BITV-Prüfschritte, Kriterien nach WCAG und vieles andere mehr hat sich Thea Kruggel, ihres Zeichens Dolmetscherin für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.

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Von barrierefreien Websites profitieren …

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz

Responsive Website Zum Kirchbäck von agentur transparent in Chemnitz

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet erstmals auch private Unternehmen dazu, digitale Dienstleistungen und bestimmte Produkte barrierefrei zu gestalten. Dabei müssen sie sich an die Regeln der WCAG 2.1 halten. Barrierefrei zu gestalten sind u.a.:

  • Online-Shops & Marktplätze
  • Terminbuchungs-Tools
  • Kontaktformulare
  • Bezahlprozesse
  • Vertragsabschlüsse über Apps

Sie haben eines der aufgezählten Elemente auf Ihrer Website entdeckt? Gemeinsam prüfen wir die nächsten Schritte für Sie.

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prak­tisch

Wen betrifft das BFSG?
Alle Unternehmen, die Leistungen im digitalen Geschäftsverkehr für Verbraucher*innen bereitstellen.

Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende UND max. 2 Mio. € Umsatz) sowie reine B2B-Angebote sind befreit.

Bei Pflicht gilt:
Ist Barrierefreiheit nachweislich „unverhältnismäßig teuer“ (> 5 % des Jahresumsatzes), kann eine Befreiung beantragt werden.

Beispiel: 2 Mio. Umsatz / 5.000 € Umsetzungskosten = 0,25 % → keine Befreiung.

Pflicht für betroffene Unternehmen:

  • Barrierefreie Gestaltung bis spätestens Juni 2025
  • Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf Website/App

Bei Verstoß drohen:
Bußgelder bis zu 100.000 €
Abmahnungen durch Wettbewerber (!), Aufsichtsbehörde und Wirtschaftsfachverbände

Unser Angebot

Analyse Ihrer Kundenstruktur. Anpassung Ihrer Website. Kontrolle durch Fokusgruppe.

Für die Umsetzung der Vorgaben des BFSG sind wir Ihr Partner. Zusammen machen wir das Internet ein Stück barrierefreier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 0371 4009292 oder per Mail.

Oder hier Angebot für Ihre Website anfordern

Ihre Vorteile

Mit einer barrierefreien Website gewinnen Sie viele Vorteile für Sie und Ihre Kund*innen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Rund 20 % der Menschen leben mit einer Behinderung – auch wenn diese nicht immer auf den ersten Blick sichtbar ist. Dazu kommen altersbedingte und situative Behinderungen. Erst mit einer barrierefreien Website machen Sie Ihr Angebot dieser Gruppe von rund 25 Millionen Menschen zugänglich.
  • Vorreiterrolle: Mit einer barrierefreien Website gehen Sie mit gutem Beispiel voran und zeigen Engagement für Ihre Kund*innen.
  • Bessere SEO-Ergebnisse: Barrierefreie Websites brauchen eine saubere, von Maschinen lesbare HTML- und Link-Struktur. Das freut auch die Suchmaschinen, die die gleichen Strukturen benötigen.
  • Positive Effekte für alle: Barrierefreiheit lässt alle profitieren. So nutzen z.B. auch hörende Menschen in lauten Umgebungen Untertitel. Diesen Effekt bezeichnet man auch als Curb-Cut-Effekt.

Vorgaben für digitale Barriere­freiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wurden 2008 in der Version 2.0 veröffentlicht. Sie geben Regeln und Tipps, wie man barrierefreie Inhalte im Internet erstellen und zeigen kann. Die WCAG haben vier wichtige Prinzipien und viele Regeln, die erklären, was für barrierefreie Websites wichtig ist.

Inzwischen gibt es die neueren Versionen 2.1 und 2.2. Die Version 2.1 wird aber immer noch am häufigsten genutzt. Sie ist auch die Grundlage für die EN 301 649 (eine europäische Norm) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland.

prak­tisch

Die vier Prinzipien der WCAG für barrierefreie Websites:

  1. Wahrnehmbar: Die Inhalte der Website müssen für alle Menschen wahrnehmbar sein. Dafür sind verschiedene Dinge wichtig, zum Beispiel: Text-Alternativen für Videos, Untertitel, Screenreader-Tauglichkeit, kontrastreiches Design
  2. Bedienbar: Alle Menschen müssen die Website bedienen können. Dafür ist es z.B. wichtig, dass die Website auch ohne Maus bedient werden kann.
  3. Verständlich: Alle Menschen sollen sich gut auf der Website zurechtfinden. Dafür sind gut verständliche Texte und eine einheitliche Navigationsstruktur wichtig.
  4. Robust: Die Website soll kompatibel mit anderen Technologien sein. Außerdem soll die Website über lange Zeit gut funktionieren.