Barrierefreiheit
25 Millionen Menschen – das ist fast ein Drittel aller Menschen in Deutschland. So viele profitieren direkt von Barrierefreiheit. Noch mehr Menschen profitieren indirekt davon. Das heißt, Barrierefreiheit hilft nicht nur einigen, sondern eigentlich allen. Zum Beispiel durch Untertitel, niedrige Bordsteine oder gut lesbare Texte auf Websites. Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle.
Ab Juni 2025 müssen zahlreiche Unternehmen eine barrierefreie Website besitzen. Grund dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Gut eingelesen in BFSG, BITV-Prüfschritte, Kriterien nach WCAG und vieles andere mehr hat sich Thea Kruggel, ihres Zeichens Dolmetscherin für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache.
E-Mail schreibenIhre Vorteile
Mit einer barrierefreien Website gewinnen Sie viele Vorteile für Sie und Ihre Kund*innen:
- Erweiterung der Zielgruppe: Rund 20 % der Menschen leben mit einer Behinderung – auch wenn diese nicht immer auf den ersten Blick sichtbar ist. Erst mit einer barrierefreien Website machen Sie Ihr Angebot dieser Gruppe zugänglich.
- Vorreiterrolle: Mit einer barrierefreien Website gehen Sie mit gutem Beispiel voran und zeigen Engagement für Ihre Kund*innen.
- Bessere SEO-Ergebnisse: Barrierefreie Websites brauchen eine saubere, von Maschinen lesbare HTML- und Link-Struktur. Das freut auch die Suchmaschinen, die die gleichen Strukturen benötigen.
- Positive Effekte für alle: Barrierefreiheit lässt alle profitieren. So nutzen z.B. auch hörende Menschen in lauten Umgebungen Untertitel. Diesen Effekt bezeichnet man auch als Curb-Cut-Effekt.
Vorgaben für digitale Barrierefreiheit
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wurden 2008 in der Version 2.0 veröffentlicht. Sie geben Regeln und Tipps, wie man barrierefreie Inhalte im Internet erstellen und zeigen kann. Die WCAG haben vier wichtige Prinzipien und viele Regeln, die erklären, was für barrierefreie Websites wichtig ist.
Inzwischen gibt es die neueren Versionen 2.1 und 2.2. Die Version 2.1 wird aber immer noch am häufigsten genutzt. Sie ist auch die Grundlage für die EN 301 649 (eine europäische Norm) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland.
praktisch
Die vier Prinzipien der WCAG für barrierefreie Websites:
- Wahrnehmbar: Die Inhalte der Website müssen für alle Menschen wahrnehmbar sein. Dafür sind verschiedene Dinge wichtig, zum Beispiel: Text-Alternativen für Videos, Untertitel, Screenreader-Tauglichkeit, kontrastreiches Design
- Bedienbar: Alle Menschen müssen die Website bedienen können. Dafür ist es z.B. wichtig, dass die Website auch ohne Maus bedient werden kann.
- Verständlich: Alle Menschen sollen sich gut auf der Website zurechtfinden. Dafür sind gut verständliche Texte und eine einheitliche Navigationsstruktur wichtig.
- Robust: Die Website soll kompatibel mit anderen Technologien sein. Außerdem soll die Website über lange Zeit gut funktionieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Bisher mussten nur wenige Websites barrierefrei sein. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ändert sich das. Zum ersten Mal müssen auch private Firmen ihre Websites barrierefrei machen.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz: Hersteller und Händler bestimmter Produkte sowie Dienstleister müssen ihre Websites barrierefrei anbieten. Dabei müssen sie sich an die Regeln der WCAG 2.1 halten.
Für die Umsetzung der Vorgaben des BFSG sind wir Ihr Partner. Lassen Sie uns das Internet ein kleines bisschen barrierefreier machen.